Nachhaltige Lieferkette
Verhaltenskodex für Lieferanten
PROTEGO® bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln, unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Menschenrechte und Arbeitspraktiken
Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden. Wir orientieren uns an den ILO-Konventionen 29 und 105 und/oder das vierte Prinzip des Global Compact.
In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Wir verweisen auf die Kernarbeitsnormen ILO- 79, 138, 142 und 182 und/oder das fünfte Prinzip des Global Compact.
Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung hat sämtlichen anwendbaren Gesetzen zur Entlohnung zu entsprechen, wozu z. B. Gesetze zum Mindestlohn oder zu Überstunden weltweit gehören. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. (ILO-Konventionen 26 und 131).
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden lokalen Gesetzen oder den Branchenstandards weltweit entsprechen. (ILO-Konventionen 1 und 14).
Der Lieferant respektiert die ILO-Konventionen 87, 98, 135, 154 und/oder das dritte Prinzip des Global Compact, welches das Recht der Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung beinhaltet, insofern es die lokale Gesetzgebung erlaubt.
Die Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert. Es gelten hierbei die ILO-Konventionen 110, 111 und 159 und/oder das sechste Prinzip des Global Compact.
Der Lieferant hat für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und sich an die anwendbaren gesetzlichen und internationalen Standards in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu halten. Wir verweisen auf die ILO-Konventionen 155 und 164.
Wir setzen voraus, dass unsere Lieferanten unsere Bemühungen für soziale und ökologische Verantwortung sowie einen verantwortungsvollen Umgang entlang der gesamten Lieferkette teilen. All unsere Lieferanten verpflichten sich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, dass sämtliche Akteure entlang der Lieferkette die Grundprinzipien dieses Verhaltenskodex einhalten.
Der Lieferant muss sicherstellen, dass keine Produkte an uns geliefert werden, deren Ausgangsmineralien aus einer Konfliktregion stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierung beitragen oder Menschrechtsverletzungen verursachen oder begünstigen.
Betriebspraktiken
Wir erwarten, dass die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs eingehalten werden. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden.
Der Lieferant verpflichtet sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen seines Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die lokalen Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die lokalen behördlichen Vorschriften zu beachten.
Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.
Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Der Lieferant muss beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. Prozesse zur Überwachung und Durchsetzung sind anzuwenden, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten. Interessenskonflikte und bereits der Anschein dieser sind zu vermeiden.
Geldwäsche und Terrorismus sind weder direkt noch indirekt zu fördern.
Die gesetzlichen Exportkontroll- und Zollbestimmungen sind einzuhalten.
Wir erwarten von unseren Lieferanten einen verantwortlichen Umgang mit Ressourcen aller Art.
Der Lieferant verpflichtet sich geltenden Umweltgesetzen- und genehmigungen sowie internationalen Standards zu entsprechen, die Umweltbelastung zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
Der Lieferant muss seinen Mitarbeitern ermöglichen, Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu melden, ohne, dass diese Mitarbeiter negative Auswirkungen fürchten müssen.
Unser vertrauliches Hinweisgebersystem eröffnet die Möglichkeit, Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Lieferanten anonym zu melden. Unser Meldesystem soll besonders dann frequentiert werden, wenn es sich um schweres Fehlverhalten oder Verstöße mit hohem Risiko für die PROTEGO® Gruppe handelt. Wer über solche Informationen verfügt, kann uns kontaktieren: www.protego.com/de/ueber-protego/compliance/.