Charta der Vielfalt
Für Diversität in der Arbeitswelt
Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen.
Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld erschaffen, das frei von Vorurteilen ist.
Code of Conduct
Wir übernehmen weltweit soziale und ökologische Verantwortung.
Über Jahrzente hinweg haben wir uns einen Ruf erarbeitet, auf den wir stolz sein können. Dieser gute Ruf ist es auch, dem wir in besonderer Weise verpflichtet sind. Deshalb haben wir mit unserem Code of Conduct eine Leitlinie erarbeitet, die uns helfen soll, zu jeder Zeit verantwortungsvoll und ethisch zu handeln - sowohl nach innen als auch nach außen. Der Code of Conduct unterstützt ein tragfähiges Miteinander und schafft die Basis für ein gesundes und nachhaltiges Wachstum. Er ist Teil unserer DNA. Ganz gleich, welche Position wir im Unternehmen bekleiden - er ist für uns alle ein verbindlicher Verhaltenskodex.
- Wir sind ein mittelständisches, unabhängiges Familienunternehmen und wollen es auch bleiben.
- Wir garantieren Kontinuität in der Unternehmensentwicklung, was sich in der besonderen Verbundenheit zum Unternehmenssitz und Produktionsstandort Braunschweig ausdrückt.
- Wir erwirtschaften ausreichende Erträge und eine angemessene Rendite.
- Wir nutzen unsere finanziellen Ressourcen effizient.
- Wir sichern damit die finanzielle Unabhängigkeit und die Unternehmensexpansion.
- Wir sind ein weltweit tätiges Unternehmen und bauen unsere Standorte weiter aus.
- Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche und setzen Prioritäten.
- Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, denn die Kunden entscheiden über unseren Erfolg.
- Wir erfüllen ihre Erwartungen und tragen dazu bei, ihre Probleme zu lösen.
- Wir differenzieren uns gegenüber dem Wettbewerb und bieten einen Zusatznutzen.
- Wir wollen auch in Zukunft bevorzugter Partner von zufriedenen Kunden sein.
- Wir pflegen bei allen Geschäftskontakten faires Verhalten und Verlässlichkeit.
- Wir sorgen für eine minimale Belastung der Umwelt.
- Wir engagieren uns für bürgerschaftliche Belange über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus.
- Wir befolgen einen Code of Conduct, der unser Handeln ausnahmslos rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen anpasst und sich somit Gesetzen und Richtlinien unterordnet.
- Wir haben wechselseitig eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeiter*innen.
- Wir sind uns bewusst, dass unser Team einen erheblichen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens leistet.
- Wir haben eine motivierte Belegschaft, die sich mit dem Unternehmen identifiziert und sich für seine Ziele einsetzt.
- Wir arbeiten in einem innovativen Umfeld und fördern Qualifikation und Weiterbildung.
- Wir praktizieren zeitnahe und offene Information und Kommunikation, welche die Basis für Vertrauen und Motivation sind.
- Wir pflegen Teamarbeit sowie einen situativen Führungsstil und üben gegenseitigen Respekt.
- Wir arbeiten mit klaren, abgestimmten und umsetzbaren Zielen sowie stetiger Erfolgskontrolle.
- Wir fördern und fordern Eigeninitiative sowie verantwortliches, zielorientiertes und unternehmerisches Handeln.
- Wir sind stolz auf unser Unternehmen und identifizieren uns voll und ganz mit ihm.
Auf der Basis der Leitlinien legen wir unsere Unternehmensziele fest, an deren Umsetzung jedes Mitglied der PROTEGO® Gruppe aktiv mitwirkt.
- Wir setzen uns alle fünf Jahre neue Umsatzziele für ein solides und profitables Wachstum und arbeiten beharrlich an deren Verwirklichung.
- Bei der Beurteilung strategischer Ziele und operativer Maßnahmen muss eine angemessene Gesamtkapitalrendite Beachtung finden.
- Die technologische Marktführerschaft in unserem Geschäftsfeld soll erhalten und ausgebaut werden.
- In allen wichtigen Märkten weltweit wollen wir unsere Kunden mit eigenen Tochterunternehmen oder qualifizierten Partnern bedienen.
- Durch gezielte Maßnahmen in der Personalentwicklung bilden wir in allen Betriebsbereichen Mitarbeiter*innen mit besonderen Fähigkeiten heran.
- Exzellenz bestimmt im PROTEGO® Team das Handeln.
Exzellenz in Sicherheit und Umweltschutz
Sicherheit für Mensch, Umwelt und Unternehmen – das ist unser Versprechen, für das jeder Einzelne von uns jeden Tag einsteht. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, investieren wir in Forschung und Entwicklung. Unsere sehr guten Lösungen entspringen der Motivation, noch besser zu werden und unsere Leistungen immer wieder an neuen Qualitätszielen zu messen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit bestimmen unser Handeln. Unser Ziel ist es, Risiken zu minimieren, um Mensch und Umwelt keinen Schaden zuzufügen – sowohl national als auch international.
Wir halten uns an Gesetze, Vorschriften sowie Richtlinien zum Arbeitsschutz und achten darauf, alle rechtlichen Anforderungen dauerhaft zu erfüllen. Darüber hinaus verfügen wir über Verfahren, die die Sicherheit unserer Mitarbeiter* innen am Arbeitsplatz gewährleisten. Regelmäßige Sicherheitskontrollen der Arbeitsabläufe, die Instandhaltung von Maschinen sowie Anlagen und technische Schutzmaßnahmen sorgen dafür, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren sowie Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Jeder von uns ist aufgefordert, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und sich aktiv in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzubringen. So schärfen wir das Bewusstsein für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, fördern sichere Verhaltensweisen und beugen berufsbedingten Erkrankungen vor. Mit regelmäßigen Safety Minutes gewährleisten wir eine sichere Arbeitsumgebung. Ein Gremium zur Einhaltung und Überwachung der Vorschriften trifft sich viermal im Jahr (Umwelt-/Arbeitsausschusssitzung). Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist unser HSE-Manager.
Längere Zeit erkrankte Mitarbeiter*innen werden durch einen Eingliederungsprozess unterstützt und wieder in die betrieblichen Abläufe integriert.
Zum Wohle heutiger und zukünftiger Generationen sind Umweltschutz und Förderung von Nachhaltigkeit unternehmerische Aufgaben. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Deswegen verpflichten wir uns zur Ermittlung, Erfüllung und Überwachung aller gesetzlichen Umweltschutzvorschriften. Umweltbewusstes Handeln ist Teil unserer Unternehmensstrategie und -vision. Daher sind Umweltziele und Nachhaltigkeit auch integraler Bestandteil der übergeordneten Planungsprämissen.
Durch klare Ziele und Verbesserungsstrategien streben wir die nachhaltige Reduzierung des Rohstoffs- und Energieverbrauchs an, dazu der Emissionen, Abwässer, Abfälle und gefährlichen Substanzen. Durch unser Geschäftsfeld haben wir direkten Einfluss auf den Umweltschutz. Wir arbeiten kontinuierlich daran, nachhaltige Lösungen und Produkte für unsere Kunden zu entwickeln.
Unternehmensweit fordern und fördern wir umweltbewusstes Handeln. Unsere Mitarbeiter*innen gehen verantwortungsvoll und umsichtig mit Ressourcen um und tragen erheblich zur Verbesserung der Umweltleistung bei.
Wir stehen ein für Respekt und Toleranz
Partnerschaftliches Verhalten ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Unseren Kolleginnen und Kollegen begegnen wir mit Respekt und Toleranz. Gegen Mobbing und Diskriminierung wehren wir uns. Vielfalt ist eine Stärke, denn aus ihr erwachsen neue Ideen und Möglichkeiten. Deswegen fördern wir eine Arbeitsumgebung, in der wir respektvoll und fair miteinander umgehen.
Wir unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte, insbesondere die nachfolgenden gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN-Resolution 217 A (III) von 1948):
- Schutz der Privatsphäre: Wir schützen die Privatsphäre unserer Mitarbeiter*innen.
- Schutz der Gesundheit: Wir fördern und gewährleisten ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
- Schutz vor Belästigung: Wir schützen unsere Mitarbeiter*innen vor körperlicher Bestrafung sowie vor jeglichen physischen, sexuellen, psychischen und verbalen Belästigungen oder Übergriffen.
- Schutz der Meinungsfreiheit: Wir schützen und gewähren das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer*innen auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen – soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.
Wir lehnen jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit in unserer Unternehmensgruppe sowie Lieferkette ab. Die Definition von Kinder- und Zwangsarbeit orientiert sich an den Kernarbeitsnormen ILO 29, 105, 138 und 182 sowie den Grundprinzipen des Global Compacts der Vereinten Nationen (UNGC). Es gelten die jeweiligen nationalen Gesetze und Verordnungen des Landes.
Wir akzeptieren keine Handlungen und Verhaltensweisen, die demütigender, einschüchternder oder feindseliger Natur sind. Begegnungen sind geprägt durch Achtung und Respekt. Kritik wird bei uns in angemessener und respektvoller Weise geäußert. Unangebrachtes Verhalten kann jederzeit mit unserem HR-Manager, Betriebsrat, unseren Führungskräften oder anderen vertrauensvollen Personen besprochen werden.
Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter*innen ist ein wesentlicher Grundsatz unserer Unternehmenspolitik.
Kulturelle Unterschiede respektieren wir und ermutigen dazu, unterschiedliche Ideen und Kompetenzen in unser Unternehmen einzubringen. Wir tolerieren keine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischem Hintergrund, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand, nationaler Herkunft, Religion oder Behinderung. Diese Grundsätze finden Anwendung in allen personellen Entscheidungen wie Einstellung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen oder Kündigung.
Auch hier orientieren wir uns an den ILO-Kernarbeitsnormen (111).
Wir verpflichten uns, die anwendbaren gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen weltweit einzuhalten und eine angemessene Entlohnung zu zahlen.
Die im jeweiligen Land geltenden (tariflichen) Entgelt- und Vergütungsbestimmungen sind einzuhalten.
Auch hier orientieren wir uns an den ILO-Kernarbeitsnormen (100).
Wir verpflichten uns zum Schutz und zur Wahrung unserer Patent- und Markenrechte. Wir schützen und respektieren geistiges Eigentum anderer.
Erfindungen und Neuentwicklungen unserer Mitarbeiter* innen werden geschützt und honoriert.
Wir verpflichten uns zu der Wahrung der jeweils geltenden gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen (u.a. EU-Datenschutzgrundverordnung 95/46/EG). Dies beinhaltet den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und beim freien Verkehr solcher Daten.
Die Richtlinien werden durch einen externen Datenschutzbeauftragten überwacht. Schulungen und Unterweisungen zur Einhaltung werden für unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig durchgeführt.
Jeder von uns ist verpflichtet, die ihm anvertrauten vertraulichen, personenbezogenen, geheimen Firmendaten vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren.
Auch die personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter*innen werden vertraulich behandelt.
Geschenke, Bewirtungen und Veranstaltungen zu Informations-, Repräsentations- oder Unterhaltungszwecken können ein legitimes Mittel zum Aufbau und zur Unterstützung von Geschäftsverbindungen sein. Sie dürfen allerdings weder dazu dienen, unlautere geschäftliche Vorteile zu erlangen, noch dürfen sie in einem Umfang oder einer Art und Weise erfolgen, die dazu geeignet ist, die berufliche Unabhängigkeit und Urteilskraft der Beteiligten in Frage zu stellen. Die Vergabe oder Annahme eines Geschenkes oder einer Einladung muss stets mit internen Regelungen der Unternehmung und den geltenden lokalen Gesetzen im Einklang stehen. Zum Schutz des Einzelnen und der Firma verlangen gewisse Situationen die vorherige Zustimmung des Vorgesetzten oder einer von ihm autorisierten Person.
Wir gewähren grundsätzlich keine Bargeldbeträge an unternehmensfremde Personen und auch keine Zuwendungen an öffentliche Amtsträger. Zuwendungen an unser Unternehmen bzw. an unsere Mitarbeiter*innen dürfen in keinem kausalen Zusammenhang mit einem Geschäft stehen und den gesetzlich vorgeschriebenen Wert nicht übersteigen. Angebotene Geschenke, deren Wert höher liegt, sind abzulehnen und die Geschäftsleitung ist zu informieren. Die Annahme von Bargeld ist grundsätzlich untersagt.
Wir handeln im Einklang mit allen Anti-Bestechungsgesetzen und Gesetzen zur Bekämpfung der Korruption.
Wir leisten und empfangen keine Zahlungen an und von uns unbekannten Geschäftspartnern und unterstützen keine Geldwäsche.
Bei neuen Geschäftspartnern überprüfen wir deren Identität anhand amtlicher Dokumente (z. B. Handelsregisterauszug, Gründungsurkunde, Creditreform).
Unsere korrekte Buchhaltung sorgt dafür, dass Zahlungen akkurat und transparent dargelegt und Geldmittel im Unternehmen nicht für illegale Zwecke verwendet werden.
Bei Zweifeln ist unsere Geschäftsleitung zu involvieren.
PROTEGO® Richtlinie gegen Bestechung und Betrug herunterladen
Wir sind einem fairen und offenen Wettbewerb verpflichtet und betreiben keine Absprachen, die den Wettbewerb verzerren oder beschränken.
Wir verpflichten uns, alle relevanten Vorschriften zur Import- und Exportkontrolle zu ermitteln und zu überwachen, die Auswirkungen auf unser Unternehmen haben, wie z. B. die Prüfung von Antiterrorlisten, die Einhaltung von Verboten, Embargos, Sanktionen und Handelskontrollen. Zur Einhaltung und Überwachung dieser Vorschriften verfügen wir über einen Exportkontrollbeauftragten bzw. einen Sicherheitsbeauftragten für Luftfracht.
Wir wollen nicht, dass Interessenkonflikte den Unternehmenserfolg behindern, indem unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen, Kunden verärgert oder sensible, vertrauliche Informationen preisgegeben werden.
Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die privaten Interessen des Einzelnen den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens entgegenstehen. Wir trennen private und geschäftliche Interessen voneinander.
Wir haben Richtlinien (z. B. Vier-Augen-Prinzip) verankert, damit operative Entscheidungen von mehr als einer Person getroffen werden. Es mindert das Risiko, dass unternehmerische Handlungen zu stark durch die sekundären Interessen einer einzelnen Person beeinflusst werden.
Auftragsvergaben an Angehörige, Lebenspartner oder andere nahestehende Personen von Mitarbeiter*innen sind von dem Vorgesetzten und/oder der Compliance-Stabsstelle im Vorfeld zu genehmigen. Das gilt auch für Geschäfte mit Unternehmen, an denen Angehörige direkt oder mittelbar beteiligt sind.
Wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter*innen, indem wir aufzeigen, welche negativen Konsequenzen missachtete Interessenkonflikte haben können. Jeder ist angehalten, sein Handeln zu hinterfragen und Probleme sowie mögliche Konfliktpotentiale offen anzusprechen.
Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeiter* innen, sich in ihrer Freizeit politisch zu engagieren, solange die entsprechenden Aktivitäten nicht auf unserem Gelände stattfinden. Mitarbeiter*innen dürfen unseren Namen nicht auf eine Weise nutzen, die impliziert, dass wir eine politische Position vertreten. Ihre Position bei uns dürfen sie nicht für politische Zwecke nutzen. Politische Spenden werden von uns nicht getätigt.
Durch Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette verfolgen wir mit unseren Partnern das gemeinsame Ziel, soziale, ökologische und ethische Standards zu gestalten. Dabei fokussieren wir uns auf ihre Produkte und Dienstleistungen. Wir gehen verantwortungsvoll mit unseren Lieferanten um und sind darauf angewiesen, dass auch unsere Lieferanten Verantwortung übernehmen. Bei Bedarf bieten wir unsere Unterstützung an, damit unsere Partner dieser Verantwortung gerecht werden können. Gemeinsam tragen Lieferanten und wir dazu bei, dass aus unserer Zusammenarbeit vertrauensvolle und langfristige Partnerschaften entstehen.
Unser Verhaltenskodex für Lieferanten basiert auf den Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen, den ILO-Kernarbeitsnormen und auf unserer Menschenrechtsposition. Um unserem Nachhaltigkeitsanspruch nachzukommen, ist es wichtig, dass unsere Lieferanten diese Selbstverpflichtung erfüllen oder einen eigenen Standard haben, der unser Verständnis widerspiegelt. In ihren Unternehmen müssen sie entsprechende Mittel bereitstellen, um nachhaltige Prinzipien in ihre Richtlinien und Abläufe einzubinden. Wann immer wir Abweichungen zu den Grundsätzen in unserem Lieferantenkodex erkennen, drängen wir darauf, diese zu korrigieren.
Besonderen Wert legen wir im Rahmen unserer Menschenrechtsanforderungen im Einkauf auf die Verhinderung von Kinderarbeit und moderner Sklaverei.
Unsere Lieferanten müssen alle anwendbaren internationalen, nationalen und lokalen Gesetze und Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen und international anerkannten Standards kennen und einhalten.
Zudem müssen sie ihre Praktiken an den allgemein anerkannten Branchenstandards ausrichten, alle anzuwendenden Genehmigungen, Zertifikate, Lizenzen und Zulassungen einholen, auf dem neuesten Stand halten und ihre Tätigkeit jederzeit gemäß den Beschränkungen und Anforderungen der Genehmigungen anpassen. Mit unserem Verhaltenskodex für Lieferanten wollen wir bei all unseren Partnern ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln schaffen. Anwendung findet er bei Auswahl und Zulassung von Lieferanten. Dazu entwickeln wir zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung ein System, mit welchem wir Lieferanten auditieren und die Ergebnisse dokumentieren können. Abweichungen können gemeinsam mit unseren Partnern analysiert und im Anschluss behoben werden, um die Weiterentwicklung von Sozial-, Ethik-, und Umweltstandards sicherzustellen.
Unser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter*innen. Jede von uns ist aufgefordert, danach zu handeln. Genauso liegt es in unserer Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Verstöße rechtzeitig erkannt werden.
Unser vertrauliches Hinweisgebersystem eröffnet die Möglichkeit, Verstöße gegen den Code auf Conduct anonym zu melden. Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Anlaufstellen insbesondere dann frequentiert werden sollten, wenn es sich um schweres Fehlverhalten oder Verstöße mit hohem Risiko für die PROTEGO® Gruppe handelt. Wer über solche Informationen verfügt, kann uns kontaktieren:
Braunschweiger Flammenfilter GmbH
CSR-Abteilung – Compliance
Industriestraße 11
38110 Braunschweig
Germamy
E-Mail: WeWantToKnow(at)protego.com
Telefon: +49 (0)5307 809 394