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Absicherung von Abluftverbrennungsanlagen und Fackelanlagen

Absicherung von Abluftverbrennungsanlagen und Fackelanlagen

mit Flammendurchschlagsicherungen und Ventilen

Absicherung von Fackelanlagen

  • Ausrüstung von Hochfackeln oder Bodenfackeln mit Ausrüstung Detonationssicherungen DA-SB.
  • Ausrüstung des Notentlüftungsmastes mit deflagrations und dauerbrandsicherem Be- und Entlüftungsventil VD/SV-HRL.
  • Schutz der Gasometer mit Detonationssicherung DR/SBW in der Gaszufuhr und dauerbrandsicheren Be- und Entlüftungshaube EB oberhalb der Membrane.

Absicherung von Abluftverbrennungsanlagen

Temperaturüberwachte Deflagrationssicherungen FA-I-T in der Einleitung zur Abluftverbrennung, angeordnet im Abstand der maximal zulässigen Entfernung zur betriebsmässigen Zündquelle (L/D-Verhältnis) und parallel aus Verfügbarkeitsgründen bei Wartung oder Not-Umschaltung bei registriertem Dauerbrand auf der Flammensicherung.

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